G.7 Audio-Rechte - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
UEL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 September 2024
G.7.1

Die UEFA kann die Audio-Rechte an allen Spielen der UEFA Europa League auf nicht exklusiver Basis verwerten. Den Vereinen werden zu gegebener Zeit die Namen der Medienpartner der UEFA mitgeteilt, an die diese Rechte in Lizenz übertragen hat. Die Vereine dürfen von diesen Medienpartnern der UEFA keine Gebühren verlangen.

G.7.2

Die Vereine können die Audio-Rechte für ihre Heimspiele (selbst oder über ihre offiziellen Vereinsplattformen und/oder ihre Medienpartner) auf nicht exklusiver Basis verwerten (mit Ausnahme des Endspiels). Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesem Anhang G.7 können die Vereine von Partnern, an die sie Audio-Rechte vergeben, eine Gebühr verlangen. Die Vergabe von Unterlizenzen durch die offiziellen Vereinsplattformen und/oder die Medienpartner der Vereine ist nicht gestattet.

G.7.3

Die Vereine können saisonweise nicht exklusive Audio-Rechte (unabhängig von der Übertragungstechnologie) für ihre Heimspiele an zwei einheimische Medienpartner (nachfolgend einheimische Medienpartner) vergeben. Die technischen Kosten, die solchen einheimischen Medienpartnern von den Vereinen in Rechnung gestellt werden, dürfen höchstens EUR 1 000 pro Spiel betragen.

G.7.4

Auf Anfrage eines Gastvereins muss der Heimverein bis zu zwei nationalen Medienpartnern des Gastvereins (gegen die Übernahme von technischen Kosten) und/oder offiziellen Vereinsplattformen Audio-Rechte für das Spiel einräumen. Die technischen Kosten dürfen höchstens EUR 1 000 pro Spiel betragen. Andere Gebühren dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

G.7.5

All diesen von der UEFA ausgewählten einheimischen Medienpartnern müssen die notwendigen technischen Vorrichtungen und Kommentatorenplätze im Stadion zur Verfügung gestellt werden.

G.7.6

Auf Anfrage von Gastvereinen können die Heimvereine mit diesen Gegenseitigkeitsvereinbarungen abschließen.

G.7.7

Grundsätzlich haben die Vereine Anrecht auf gebührenfreie Audio-Berichterstattung über ihre eigenen Spiele der UEFA Europa League auf ihren offiziellen Vereinsplattformen. Benötigt die offizielle Vereinsplattform zur Nutzung dieses Rechts Zugang zu technischen Einrichtungen im Stadion und/oder an anderer Stelle, so muss der Heimverein dem Gastverein den Zugang und die Einrichtungen vorbehaltlich Verfügbarkeit kostenlos zur Verfügung stellen.

G.7.8

Im Rahmen der Verwertung von Audio-Rechten darf es keine direkte und/oder indirekte Verbindung von Dritten mit dem Wettbewerb geben. Die Vereine müssen insbesondere gewährleisten, dass die offiziellen Vereinsplattformen und -medienpartner keinerlei Sponsoring verkaufen, das eine direkte und/oder indirekte Verbindung zwischen einem Produkt, einer Dienstleistung, einer Person oder einer Marke und dem Wettbewerb herstellt.