Der Heimverein muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfeldes sicherzustellen. Wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie Rasenheizung und Spielfeldabdeckung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist. Die UEFA-Administration und von der UEFA beauftragte Dritte können jederzeit vor und während dem Wettbewerb eine Spielfeldinspektion vornehmen, um zu überprüfen, ob der Zustand des Spielfelds angemessen ist. Nach der ersten Spielfeldinspektion und dem entsprechenden Bericht müssen die Kosten für etwaige weitere Inspektionen bzw. für die Bereitstellung einer fachlichen Beratung oder von Material durch Dritte vom betreffenden Verein getragen werden. Von den Vereinen wird eine umfassende Zusammenarbeit bei solchen Inspektionen erwartet.
Für das Training am Vortag des Spiels (falls zutreffend) und das Aufwärmen vor dem Spiel müssen alle Vereine den entsprechenden Plan mit den zu schonenden Bereichen des Spielfelds befolgen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld vor der Genehmigung zu inspizieren. Ab dem ersten Spiel der Ligaphase ist eine Umstellung des Spielfelds von Natur- auf Kunstrasen oder umgekehrt nicht zulässig.
Für Naturrasenplätze müssen alle Vereine die Rasen-Richtlinien beachten. Die Rasenhöhe sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die Rasenhöhe sollte für die Trainingseinheiten und das Spiel die gleiche sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Heimverein verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel und die Trainingseinheiten zu kürzen.
Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Heimverein bei der Organisationssitzung bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Heimvereins kann das Spielfeld jedoch auch nach diesem Zeitpunkt bewässert werden, und zwar:
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zwischen der 10. und der 5. Minute vor dem Anstoß; und/oder
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während der Halbzeitpause für höchstens fünf Minuten.
Der Schiedsrichter kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.
Alle Spielfeldmarkierungen und Tore müssen den IFAB-Spielregeln und dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement entsprechen. Im Netz und dessen unmittelbarer Umgebung dürfen keine zusätzlichen strukturellen Elemente oder physischen Stützen verwendet werden, abgesehen von den Stangen, mit denen das Netz am Boden fixiert wird, und den Pfosten hinter und neben dem Tor, mit denen das Netz gespannt wird. Tragbare Tore dürfen nicht verwendet werden.
Es liegt in der Verantwortung des Heimvereins sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld sicher für Spieler, Mannschaftsoffizielle und Schiedsrichter ist. Dazu gehört, falls erforderlich, die temporäre Installation von zusätzlichem, qualitativ hochwertigem, grünem Kunstrasen rund um das Spielfeld.