Artikel 35 Kunstrasen - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Europa League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
35.01

Mit Ausnahme des Endspiels, das auf Naturrasen stattfindet, können Spiele des Wettbewerbs auf Kunstrasen ausgetragen werden, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen aus dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement eingehalten werden und dass der Kunstrasen als FIFA Quality Pro zertifiziert ist. Der Heimverein muss bis 2. Juni 2025 eine Kopie des Kunstrasen-Zertifikats einreichen, das für die gesamte Wettbewerbssaison gültig ist.

35.02

Der Heimverein übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen und muss, falls erforderlich, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer des Kunstrasens treffen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen; und

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

35.03

Der Heimverein muss vom Eigentümer, Hersteller und Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien das Material und die Installation betreffend erhalten.

35.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.