Artikel 36 Flutlicht - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Europa League
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
11 September 2025
36.01

Die Spiele der Qualifikationsphase können bei Tageslicht oder bei Flutlicht ausgetragen werden. Ab der Ligaphase müssen alle Spiele bei Flutlicht ausgetragen werden. Für Spiele bei Flutlicht muss die Beleuchtungsstärke den im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement festgelegten Anforderungen für die jeweilige Stadionkategorie in Übereinstimmung mit Absatz 33.01 dieses Reglements entsprechen.

36.02

Ab der Ligaphase müssen die Spiele bei Flutlicht mit der für Stadien der Kategorie 4 geltenden durchschnittlichen Beleuchtungsstärke ausgetragen werden.

36.03

Die Vereine müssen sicherstellen, dass die Flutlichtanlage im Stadion regelmäßig gewartet wird, um die Mindestbeleuchtungsstärke einzuhalten. Die UEFA kann unabhängige Kontrollen der Beleuchtungsstärken in den Stadien durchführen. Sie informiert die Vereine rechtzeitig über die Ergebnisse solcher Kontrollen und die erforderlichen Änderungen.

36.04

Werden Spiele bei Flutlicht ausgetragen, muss die Flutlichtanlage für die Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie zwei Stunden vor Anstoß in voller Stärke bereitgestellt werden, es sei denn, dies ist aus operativen Gründen früher erforderlich (z.B. für die Kalibrierung der Torlinientechnologie). Ferner kann vorbehaltlich der Grundsätze des UEFA-Beleuchtungsleitfadens für Stadionunterhaltung (UEFA Stadium Entertainment Lighting Guide; nur auf Englisch) die Nutzung von LED-Flutlicht-Unterhaltung (Lightshows) erlaubt werden. Solche Lightshows dürfen nur vor dem Aufwärmen bzw. zwischen dem Aufwärmen und dem Verlassen des Tunnels der Spieler für das Spiel bzw. nach dem Spiel erfolgen. Unter bestimmten Umständen können mit der UEFA Ausnahmen vereinbart werden (z.B. während einer Schweigeminute).