Artikel 58 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - Europa League

Reglement der UEFA Europa League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Europa League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
29 July 2026
58.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

58.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus dem Schiedsrichter, zwei Schiedsrichterassistenten, dem vierten Offiziellen, zwei oder mehr VAR (falls ernannt) und einem Reserveschiedsrichterassistenten (falls ernannt).

58.03

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Verbands des Heimvereins handeln muss.

58.04

Unmittelbar nach Spielende bestätigt der Schiedsrichter den offiziellen Spielbericht.