Artikel 10 Pokal, Plaketten und Medaillen - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
10.01

Die Originalpokale, die für die offizielle Pokalübergabe bei den jeweiligen Endspielen und für andere offizielle, von der UEFA genehmigte Veranstaltungen verwendet werden, bleiben stets im Besitz der UEFA. Die Sieger erhalten eine Nachbildung der Siegertrophäe der UEFA Nations League bzw. der Siegertrophäe der UEFA-Frauen-Europameisterschaft in Originalgröße.

10.02

Ein Verband, der die UEFA Nations League oder die UEFA-Frauen-Europameisterschaft dreimal nacheinander oder insgesamt fünfmal gewonnen hat, erhält ein spezielles Zeichen der Anerkennung. Hat ein Verband einen Wettbewerb dreimal nacheinander oder insgesamt fünfmal gewonnen, so fängt die Zählung für diesen Verband wieder bei Null an.

10.03

Nachbildungen, die (früheren und aktuellen) Gewinnern der UEFA Nations League oder der UEFA-Frauen-Europameisterschaft überreicht werden, müssen jederzeit unter der Kontrolle des betreffenden Verbands bleiben und dürfen das Land des Verbands ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht verlassen. Die Verbände dürfen keine Verwendung der Nachbildung in einem Kontext erlauben, in dem Dritte (einschließlich Sponsoren und anderer Partner) auftreten dürfen oder der zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder der UEFA Nations League bzw. der UEFA-Frauen-Europameisterschaft führen könnte. Die Verbände sind verpflichtet, jegliche von der UEFA herausgegebenen Richtlinien zur Verwendung der Pokale einzuhalten.

10.04

Die Verbände dürfen keine Werbematerialien oder -artikel entwickeln, herstellen, verwenden, verkaufen oder verteilen, die eine Darstellung der Pokale oder einer Nachbildung derselben enthalten (einschließlich Bildern von Pokalübergaben), oder solche Darstellungen auf eine Weise verwenden, die zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und den Pokalen und/oder der UEFA Nations League bzw. der UEFA-Frauen-Europameisterschaft führen könnte, und dürfen Dritten nicht erlauben, dies zu tun.

10.05

Bei der Endphase der UEFA Nations League erhält die Siegermannschaft 40 Gold-, der zweite Finalist 40 Silber- und die drittplatzierte Mannschaft 40 Bronzemedaillen. Bei der Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft erhält die Siegermannschaft 40 Gold- und der zweite Finalist 40 Silbermedaillen. Die Herstellung zusätzlicher Medaillen ist nicht erlaubt.

10.06

Jeder an der Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft teilnehmende Verband erhält eine Erinnerungsplakette.