Artikel 21 Gruppenbildung – Ligaphase - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
21.01

Die teilnehmenden Mannschaften werden gemäß ihrer Platzierung in der Gesamtrangliste der UEFA-Nations-League-Phase (vgl. Absatz 20.01 und Anhang C) in drei Stärkeklassen eingeteilt:

  1. Die 16 Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 16 spielen in der A-Liga.

  2. Die 16 Mannschaften auf den Plätzen 17 bis 32 spielen in der B-Liga.

  3. Die Mannschaften ab Platz 33 spielen in der C-Liga.

21.02

Die Ligaphase besteht aus 13 Gruppen, die wie folgt in drei Stärkeklassen aufgeteilt werden:

  1. A-Liga: vier Vierergruppen;

  2. B-Liga: vier Vierergruppen;

  3. C-Liga: fünf Gruppen mit entweder vier oder drei Mannschaften, je nach Anzahl Anmeldungen.

21.03

Für die Auslosung der Ligaphase gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Zusammensetzung der Gruppen in jeder Liga wird in einer Auslosung ermittelt.

  2. Innerhalb jeder Liga werden die Mannschaften auf Grundlage der Gesamtrangliste der UEFA-Nations-League-Phase (vgl. Absatz 20.01 und Anhang C) gesetzt.

  3. Mannschaften, die in der UEFA-Nations-League-Phase in Dreiergruppen gespielt haben, werden für die European-Qualifiers-Phase soweit möglich in Vierergruppen gelost.

  4. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.