Artikel 28 Gruppenbildung – Gruppenphase der Endrunde - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
28.01

Grundsätzlich nehmen die folgenden 16 Mannschaften an der Endrunde teil:

  1. Die vier Gruppensieger der A-Liga und die vier Gruppenzweiten der A-Liga, die sich direkt über die Ligaphase der European-Qualifiers-Phase qualifizieren;

  2. die sieben Mannschaften, die sich über die Playoffs zur Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft qualifizieren;

  3. die Mannschaft des Ausrichters der Endrunde (falls nur ein Ausrichterverband).

28.02

Dieser Qualifikationsweg wird gegebenenfalls wie unter Absatz 27.07 beschrieben angepasst.

28.03

Mittels Auslosung teilt die UEFA-Administration die 16 Mannschaften wie folgt in vier Vierergruppen ein:

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe C

Gruppe D

A1

B1

C1

D1

A2

B2

C2

D2

A3

B3

C3

D3

A4

B4

C4

D4

28.04

Für die Auslosung der Endrunde gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Teams werden in Übereinstimmung mit der Ligaphasen-Gesamtrangliste der European-Qualifiers-Phase (vgl.  Absatz 24.03 und Anhang C) gesetzt.

  2. Der Mannschaft des Endrundenausrichters wird für die Erstellung des Spielplans die Position A1 zugewiesen. Bei mehr als einem Ausrichter werden den Mannschaften der Endrundenausrichter, die sich entweder direkt oder über die Playoffs für die Endrunde qualifiziert haben, für die Erstellung des Spielplans die Position 1 der jeweiligen Gruppe zugewiesen.

  3. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das UEFA-Exekutivkomitee können zusätzliche Grundsätze angewandt werden.