Artikel 34 Spielorte und Anstoßzeiten - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
34.01

Die Spielorte für Spiele der Ligaphasen, Auf- und Abstiegsspiele sowie Spiele der Endphase der UEFA Nations League müssen von den Ausrichterverbänden spätestens 60 Tage vor dem jeweiligen Spiel (bzw. spätestens vier Tage nach der Auslosung der ersten und zweiten Runde der Playoffs zur Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft) über das entsprechende UEFA-Online-System bekanntgegeben werden.

34.02

Im Hinblick auf die Auswahl eines Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf der Spielort für ein Spiel nicht weiter als 90 Busfahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein.

34.03

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

34.04

Die Anstoßzeiten sind durch die Ausrichterverbände festzulegen und spätestens 30 Tage vor dem Spiel bzw. spätestens einen Werktag nach den Auslosungen der ersten und zweiten Runde der Playoffs in das UEFA-Online-System einzugeben.

34.05

Während den Ligaphasen müssen die beiden letzten Spiele des letzten Spieltags innerhalb einer Gruppe grundsätzlich gleichzeitig ausgetragen werden. Können sich die betroffenen Mannschaften nicht auf eine gleiche Anstoßzeit einigen, entscheidet die UEFA-Administration endgültig.

34.06

Aus Gründen sportlicher Fairness kann die UEFA-Administration verlangen, dass in den Ligaphasen die letzten entscheidenden Spiele mehrerer Gruppen zeitgleich ausgetragen werden.