Artikel 42 Mobile Stadiondächer - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
42.01

Vor dem Spiel entscheidet die UEFA-Spieldelegierte in Absprache mit der Schiedsrichterin über eine mögliche Schließung des mobilen Stadiondaches. Dieser Beschluss muss bei der Organisationssitzung vor dem Spiel bekanntgegeben werden, kann jedoch im Falle einer Wetteränderung nach erneuter Absprache mit der Schiedsrichterin jederzeit vor Spielbeginn geändert werden.

42.02

Beginnt das Spiel mit geschlossenem Dach, muss dieses bis zur Halbzeitpause oder während des gesamten Spiels geschlossen bleiben. Beginnt das Spiel mit offenem Dach, kann nur die Schiedsrichterin während des Spiels die Schließung anordnen, unter Vorbehalt gesetzlicher Bestimmungen, die von einer zuständigen staatlichen Behörde erlassen wurden. Ein solcher Entscheid kann nur gefällt werden, wenn sich das Wetter stark verschlechtert. Falls die Schiedsrichterin während des Spiels die Schließung des Daches anordnet, muss es bis zur Halbzeitpause oder bis zum Schlusspfiff geschlossen bleiben.