Artikel 48 Mannschaftshotels und Trainingszentren – Endrunde - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
48.01

Für die Endrunde stellt die UEFA den Verbänden eine bestimmte Anzahl ausgesuchter Mannschaftsquartiere bereit, die jeweils aus einem Mannschaftshotel und einem Trainingszentrum bestehen. Wählt ein Verband ein anderes Trainingszentrum, hat er die vollständige Einhaltung des vorliegenden Reglements zu gewährleisten und alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

48.02

Die UEFA wählt in jeder Austragungsstadt Mannschaftstransferhotels und Transfertrainingszentren aus, nimmt diese unter Vertrag und teilt sie den Mannschaften auf der Grundlage des Spielplans in Übereinstimmung mit Absatz 35.03 und Absatz 72.05 zur Verwendung zu.

48.03

Verbände, die sich für ein Mannschaftsquartier in der Region entscheiden, in der die meisten ihrer Gruppenspiele stattfinden, erhalten Priorität bei der Auswahl des Mannschaftsquartiers.

48.04

Alle während der Endrunde von Verbänden genutzten Trainingszentren gelten ab zwei Tagen vor dem Eröffnungsspiel als offizielle Trainingsplätze. Die UEFA-Administration wird spezifische Weisungen und Richtlinien für die Verwendung sämtlicher ausgewählter Mannschaftsquartiere sowie der zugeteilten Transferhotels und -trainingszentren herausgeben.