Im Qualifikationswettbewerb ist für den Gastverband eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Frei- und Kaufkarten zu reservieren.
Die Ausrichterverbände müssen mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens ihres Stadions – in einem abgetrennten und sicheren Sektor – den Anhängern des Gastverbands vorbehalten. Zusätzlich sind die Gastverbände berechtigt, für VIPs, Sponsoren usw. bis zu 200 Karten der besten Kategorie zu erwerben, es sei denn, es besteht eine anders lautende Vereinbarung zwischen den beiden betroffenen Verbänden (vgl. Artikel 17 und 25 UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement und Artikel 19 UEFA-Sicherheitsreglement).
Gastverbände, welche die Gesamtheit oder einen Teil der Plätze im abgetrennten Stadionbereich beansprucht haben, dürfen nicht benötigte Karten bis sieben Tage vor dem Spiel unentgeltlich an den Ausrichterverband zurückgeben, es sei denn, die beiden Verbände haben eine anders lautende schriftliche Vereinbarung. Nach Ablauf dieser Frist muss der Gastverband das ganze Kontingent bezahlen, ungeachtet dessen, ob er alle Karten verkauft hat oder nicht.
Der Ausrichterverband kann vom Gastverband zurückgegebene oder nicht beanspruchte Eintrittskarten neu zuteilen, vorausgesetzt, dass alle Sicherheitsmaßnahmen (gemäß UEFA-Sicherheitsreglement) eingehalten und die Karten nicht Anhängern des Gastverbands zugeteilt werden.
Den offiziellen Vertretern der UEFA sowie mindestens zehn Vertretern des Gastverbands sind Plätze der ersten Kategorie im VIP-Bereich (einschließlich dazugehöriger Hospitality) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Für die Anforderungen im Zusammenhang mit den Eintrittskarten und dem VIP-Bereich beim Endspiel der UEFA Nations League trifft die UEFA eine Vereinbarung mit dem Ausrichterverband.