Vor jedem Spiel hat jede Mannschaft auf ihrem Spielblatt die Nummern, Namen und Vornamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 23 Kaderspielerinnen anzugeben. Außerdem sind die Vor-und Nachnamen und Funktionen der Offiziellen anzugeben, die auf der Ersatzbank und auf den zusätzlichen Sitzen für Betreuer Platz nehmen. Die Torhüterinnen und die Spielführerin müssen als solche bezeichnet sein. Die Spielerinnen müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.
Die elf auf dem Spielblatt als Teil der Startformation gekennzeichneten Spielerinnen (Spielerinnen der Startformation), beginnen das Spiel, die übrigen Spielerinnen sind die Ersatzspielerinnen.
Jede Mannschaft muss ihr Spielblatt vom bevollmächtigten Verbandsoffiziellen validieren lassen und es mindestens 75 Minuten vor Spielbeginn einreichen.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels (d.h. nachdem das Spielblatt validiert wurde), in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.
Nachdem die validierten Spielblätter eingereicht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Spielerin der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage zu beginnen, darf sie nur durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.
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Ist eine der Spielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspielerinnen entsprechend reduziert.
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Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüterinnen körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch gemeldete Torhüterinnen ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.