Artikel 54 Spielprotokoll - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
54.01

Bei allen Spielen des Wettbewerbs sind im Stadion die Nationalflaggen der beteiligten Mannschaften sowie die UEFA-, die FIFA- und die UEFA-Respect-Flagge sowie die Flagge der jeweiligen Wettbewerbsphase und jegliche andere, von der UEFA bestimmte Flaggen horizontal zu hissen.

54.02

Der Countdown vor dem Spiel muss den von der UEFA festgelegten Grundsätzen entsprechen. Bei jedem Qualifikationsspiel ist der genaue Countdown vom Ausrichterverband bei der Organisationssitzung vor dem Spiel bekanntzugeben.

54.03

Beide Mannschaften müssen spätestens 75 Minuten vor dem Anstoß im Stadion sein.

54.04

Vom Zeitpunkt, an dem die Spielerinnen den Spielertunnel verlassen bis nach der Aufreihung der beiden Mannschaften ist die von der UEFA zur Verfügung gestellte Einlaufmusik zu spielen. Unmittelbar im Anschluss daran werden die Nationalhymnen der beiden Mannschaften gespielt (Instrumentalversionen von maximal je 90 Sekunden). Das Protokoll der UEFA für den Countdown vor dem Spiel legt fest, welche Flaggen und weiteren Gegenstände im Rahmen der Aufreihungszeremonie aufs Spielfeld getragen und präsentiert werden.

54.05

Bei allen Spielen des Wettbewerbs sind die Spielerinnen aufgefordert, nach der Aufreihungszeremonie sowie nach dem Schlusspfiff den Gegenspielerinnen und dem Schiedsrichterteam im Sinne des Fairplays die Hand zu schütteln.