Artikel 55 Regeln für die Technische Zone - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
55.01

Auf oder neben der Ersatzbank dürfen elf Mannschaftsoffizielle, von denen einer ein Mannschaftsarzt sein muss, und zwölf Ersatzspielerinnen Platz nehmen, d.h. insgesamt 23 Personen. Die Namen und Funktionen all dieser Personen sind in das Spielblatt einzutragen.

55.02

Während des Spiels ist es Ersatzspielerinnen gestattet, die Technische Zone zu verlassen, um sich aufzuwärmen. Die Schiedsrichterin bestimmt genau, wie viele Ersatzspielerinnen sich gleichzeitig aufwärmen dürfen und in welchem Bereich dies erlaubt ist. Grundsätzlich dürfen sich fünf Ersatzspielerinnen pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei unzureichendem Platz kann die Schiedsrichterin jedoch entscheiden, die Anzahl Ersatzspielerinnen, die sich gleichzeitig aufwärmen können, auf drei pro Mannschaft zu begrenzen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielerinnen aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.

55.03

Während des Spiels ist das Rauchen in der Technischen Zone untersagt. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.

55.04

Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.