Artikel 57 Spielerliste - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
57.01

Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 23 Spielerinnen (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation der Cheftrainerin und der Trainerassistentin einreichen. Drei der aufgeführten 23 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein.

57.02

Für den Qualifikationswettbewerb ist die Liste der 23 Spielerinnen bis 24.00 Uhr MEZ am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist der UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vor dem Spiel vorzulegen.

57.03

Für die Endrunde ist die Liste der 23 Spielerinnen spätestens sieben volle Tage vor dem Eröffnungsspiel online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist bis zur selben Frist an die UEFA-Administration zu senden.

57.04

Sollte sich eine auf der Liste aufgeführte Spielerin oder Torhüterin eine schwere Verletzung oder Krankheit zuziehen, so kann sie nur ersetzt werden, wenn der betreffende Mannschaftsarzt und ein Arzt der Medizinischen Kommission der UEFA die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit und die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Endrunde bestätigen. Unter Vorbehalt der definitiven Genehmigung der UEFA-Administration kann die verletzte bzw. kranke Spielerin in der Liste der 23 für die Endrunde gemeldeten Spielerinnen wie folgt ersetzt werden:

  1. Spielerinnen und Torhüterinnen dürfen vor dem ersten Spiel der Mannschaft in der Endrunde ersetzt werden;

  2. Torhüterinnen dürfen auch vor der Einreichung des Spielblatts für das jeweils nächste Spiel der Endrunde ersetzt werden.

57.05

Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.

57.06

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.