Artikel 64 Protest und Berufung - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
64.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei für die Endphase der UEFA Nations League und die Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft ausnahmsweise folgende Fristen gelten:

  1. ein Protest sowie der Nachweis der Zahlung der Protestgebühr müssen innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.