Artikel 67 Nummern und Namen - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
67.01

Den Spielerinnen sind Nummern von 1 bis 23 zuzuweisen. Wird die Nummer 1 verwendet, ist sie einer Torhüterin zuzuteilen.

67.02

Für das Endspiel der Endphase der UEFA Nations League und die Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft sind den Spielerinnen fixe Nummern zuzuweisen. Die Nummern sind auf der Vorderseite des Trikots auf Brusthöhe, sowie zusammen mit den Spielernamen auf der Rückseite des Trikots anzubringen.

67.03

Für den Fall, dass eine Feldspielerin während des Spiels die Position der Torhüterin einnehmen muss, hat jede Mannschaft einen zusätzlichen Satz der zwei Torhütertrikots ohne Namen und Nummern bereitzuhalten.