Artikel 69 Andere Mannschaftsausrüstung - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
69.01

Für den Qualifikationswettbewerb stellt die UEFA den Verbänden die Kapitänsbinden zur Verfügung und gibt Richtlinien für deren Verwendung bei Spielen heraus.

69.02

Für die Endphase der UEFA Nations League und die Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

69.03

Die während der Endrunde getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;

  3. bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.

69.04

Für die Endphase der UEFA Nations League und die Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel im Stadion und des Aufwärmens von Ersatzspielerinnen während des Spiels nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.