Artikel 71 Finanzielle Grundsätze – Qualifikationswettbewerb - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
71.01

Grundsätzlich behält der Ausrichterverband seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).

71.02

Der Ausrichterverband kommt für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, der UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Schiedsrichterbeobachterin sowie für deren Transport innerhalb des Verbandsgebietes auf. Die UEFA trägt ihre internationalen Reisespesen und Tagesentschädigungen.

71.03

Sofern die betreffenden Verbände nichts anderes vereinbaren und sofern in diesem Reglement nicht anders festgelegt, tragen die Gastverbände ihre Reise- und Aufenthaltskosten.

71.04

Das UEFA-Exekutivkomitee legt die Leistungsprämien für die an der Endphase der UEFA Nations League teilnehmenden Mannschaften fest.