Artikel 77 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten – Qualifikationswettbewerb - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
77.01

Jeder teilnehmende Verband muss einen Englisch sprechenden Team-Pressechef ernennen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Medien gemäß diesem Reglement koordiniert. Der Team-Pressechef hat sicherzustellen, dass die vom Verband für Heimspiele zur Verfügung gestellten Medieneinrichtungen die für das Spiel erforderlichen Standards erfüllen. Daneben hat er die UEFA beim Erstellen von redaktionellen Beiträgen in schriftlicher- oder elektronischer Form zu unterstützen und so zur Promotion der UEFA Nations League und der European Qualifiers beizutragen sowie Informationen über Zeitpläne und Neuigkeiten von der Mannschaft weiterzuleiten. Der Team-Pressechef hat bei allen Heim- und Auswärtsspielen der Mannschaft anwesend zu sein, um die Medienaktivitäten einschließlich Medienkonferenzen und Interviews vor und nach dem Spiel zu koordinieren. Er hat im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung des Spiels mit dem Pressechef der gegnerischen Mannschaft zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass alle Akkreditierungsanträge von vertrauenswürdigen Medienvertretern kommen.