Artikel 80 Akkreditierung und Zugangsrechte – Qualifikationswettbewerb - Frauen-EURO

Reglement der UEFA-Frauen-Europameisterschaft einschließlich UEFA Nations League und European Qualifiers

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WEURO
Edition
2023-25
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
80.01

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und die Umkleidekabinen. Davon ausgenommen sind Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, die die folgenden Ereignisse filmt:

  1. Ankunft der Mannschaften (bis zur Umkleidekabine);

  2. Spielerinnen im Tunnel vor Betreten des Spielfelds (vor Spielbeginn);

  3. Rückkehr der Spielerinnen auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.

80.02

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten (vgl. Anhang E).

80.03

Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten. Vorbehaltlich dem vorherigen Einverständnis der Mannschaft kann jedoch eine Filmcrew des Host Broadcasters die Umkleidekabinen vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spielerinnen zu filmen. Das Filmen muss auf jeden Fall vor der Ankunft der Spielerinnen, mindestens 90 Minuten vor Anstoß, abgeschlossen sein. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. Siegesfeier) ist zwischen der entsprechenden Mannschaft und der UEFA im Voraus abzusprechen.

80.04

Für je eine Filmcrew pro Mannschaft ist eine Position in der Haupttribüne vorzusehen, von der aus Filmaufnahmen für technische Zwecke gemacht werden können. Im Allgemeinen sollten die Filmcrews eine zentrale Position oder eine zwischen den Mannschaften und dem lokalen Medienverantwortlichen abgesprochene Position erhalten.