Artikel 21 Verlängerung und Sechsmeterschießen - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
21.01

Für Playoff-Spiele gilt Folgendes: Haben beide Mannschaften in den zwei Spielen gleich viele Tore erzielt, wird das Rückspiel um zweimal 5 Minuten verlängert. Die Mannschaft, die in der Verlängerung mehr Tore erzielt, ist für die nächste Runde qualifiziert. Erzielen beide Mannschaften in der Verlängerung gleich viele Tore oder wird in der Verlängerung kein Tor erzielt, muss die für die nächste Runde qualifizierte Mannschaft durch Sechsmeterschießen ermittelt werden.

21.02

Steht ein Halbfinale bzw. das Endspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird eine Verlängerung von zweimal 5 Minuten effektiver Spielzeit gespielt. Ist auch nach der Verlängerung noch keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger durch Sechsmeterschießen ermittelt (vgl. Absatz 21.05).

21.03

Steht das Spiel um den dritten Platz nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, wird keine Verlängerung gespielt. Der Sieger wird durch Sechsmeterschießen ermittelt (vgl. Absatz 21.05).

21.04

Geht ein Spiel in die Verlängerung, wird zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und dem Beginn der Verlängerung eine fünfminütige Pause eingeräumt. In der Regel und nach Ermessen des Schiedsrichters bleiben die Spielerinnen während der fünfminütigen Pause auf dem Spielfeld.

21.05

Sechsmeterschießen sind in Übereinstimmung mit der in den FIFA-Futsal-Spielregeln festgelegten Vorgehensweise durchzuführen.