Artikel 22 Auswahl der Miniturnierausrichter - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
22.01

Verbände, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular innerhalb der Anmeldefrist darüber informieren.

22.02

Die UEFA-Administration bestimmt den Miniturnierausrichter vor der Auslosung der entsprechenden Runde. Interessieren sich mehr Verbände für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.);

  • Reisedistanzen;

  • Promotion-Konzept;

  • Erfahrung als Ausrichter;

  • Entwicklung im Bereich Futsal.

22.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Verbände der betreffenden Gruppe(n), wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Verbände nicht bis zur festgelegten Frist einigen, lost die UEFA-Administration den/die Ausrichter aus.