Vorbehaltlich einer anders lautenden Kommunikation der UEFA-Administration müssen die Spielorte vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor dem betreffenden Spiel im entsprechenden UEFA-Online-System bekanntgegeben werden.
Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaften berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen Spielorte nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt sein. Die Spielhalle darf sich nicht weiter als eine Bus-Fahrtstunde von den Hotels entfernt befinden, es sei denn, die Gastverbände erklären sich damit einverstanden.
Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.
Die Anstoßzeiten sind durch den Ausrichterverband festzulegen und spätestens 30 Tage vor Beginn des Miniturniers bzw. Spiels online einzugeben.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Verbände vor 11.00 Uhr und nach 22.00 Uhr (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.
In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens zwei Stunden und 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.