Jeder Verband muss der UEFA-Administration eine Liste mit 14 Spielerinnen (Name, Vorname, Trikotname, Verein und Geburtsdatum) sowie Name und Vorname des Cheftrainers einreichen. Zwei der aufgeführten 14 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein. Zudem muss die Liste eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spielerinnen die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spielerinnen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Diese Liste muss online bis spätestens 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in einem Miniturnier bzw. vor einem einzelnen Spiel bzw. zwei Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde ausgefüllt werden. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten vorzulegen.
Bei einer ernsthaften Verletzung oder Krankheit darf eine Spielerin auf der Liste der 14 Spielerinnen wie folgt ersetzt werden, wenn dem UEFA-Spieldelegierten ein unterzeichnetes Formular zur Ersetzung von Spielerinnen aus medizinischen Gründen sowie eine schriftliche ärztliche Bescheinigung des Mannschaftsarztes in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorgelegt wurde:
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Qualifikationswettbewerb: Feldspielerinnen dürfen bis spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft ersetzt werden. Eine ersetzte Feldspielerin darf am betreffenden Spiel oder Miniturnier nicht wieder teilnehmen.
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Endrunde: Feldspielerinnen dürfen bis spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft in der Gruppenphase ersetzt werden. Eine ersetzte Feldspielerin darf an der Endrunde nicht wieder teilnehmen.
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Alle Wettbewerbsphasen: Torhüterinnen dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden. Solche Änderungen müssen der UEFA-Administration bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am Tag des Spiels mitgeteilt werden.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.