Artikel 33 Beleuchtung - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
33.01

Die Spiele sind in Hallen mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 200 lux auszutragen, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.

33.02

In der Endrunde sind die Spiele mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 200 lux auszutragen. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.

33.03

Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 000 lux vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.