Die Spiele sind in Hallen mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 200 lux auszutragen, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.
In der Endrunde sind die Spiele mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 200 lux auszutragen. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.
Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 000 lux vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.