Artikel 36 Farben - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
36.01

Die Mannschaften müssen die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl ihrer offiziellen und zuvor online angegebenen Spielkleidung.

  • Im Qualifikationswettbewerb werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  • Für die Endrunde werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

36.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig.

36.03

Eine Feldspielerin, welche die Torhüterin ersetzt und als fliegende Torhüterin eingesetzt wird, trägt genau das gleiche Trikot wie die Torhüterin, jedoch mit ihrer eigenen Feldspielerinnen-Nummer.