Von Spielerinnen benutzte Schutzkleidung muss einfarbig, grundsätzlich in der gleichen Farbe wie das Trikot (Ellenbogenschoner) bzw. die Hose (Knieschoner) sein. Alternativ darf eine solche Schutzkleidung schwarz oder weiß sein. Sie darf nicht übermäßig hervorstehen und auf jedem Ellenbogen- und Knieschoner darf eine höchstens 20 cm2 große Herstelleridentifikation frei positioniert werden. Auf der Schutzkleidung sind keine Sponsorenlogos und sonstige Textelemente, Namen oder Bilder zulässig.
Die während der Endrunde getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:
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bei allen in einer Halle stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen der Halle;
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bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;
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bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.