Verbände müssen den Anhängern jeder Gastmannschaft mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens der Halle vorbehalten.
Für die Gastmannschaften ist eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Frei- und Kaufkarten zu reservieren.
Verbände müssen den Anhängern jeder Gastmannschaft mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens der Halle vorbehalten.
Für die Gastmannschaften ist eine angemessene, gegenseitig vereinbarte Anzahl Frei- und Kaufkarten zu reservieren.