Artikel 54 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielerinnen - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
54.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der FIFA-Futsal-Spielregeln und lässt die verletzte Spielerin vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, die Spielerin auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

54.02

Eine Spielerin, die eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt hat, dass sie dazu in der Lage ist.