Artikel 56 Gelbe und rote Karten - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
56.01

Grundsätzlich ist eine des Feldes verwiesene Spielerin oder ein des Feldes verwiesener Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

56.02

Nach zwei Verwarnungen in zwei Spielen sowie nach der vierten und jeder weiteren Verwarnung ist eine Spielerin oder ein Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

56.03

Einzelne Verwarnungen verfallen nach Abschluss der Hauptrunde, unverbüßte Gelbsperren hingegen werden in die Eliterunde übernommen.

56.04

Einzelne Verwarnungen verfallen nach Abschluss der Eliterunde, unverbüßte Gelbsperren hingegen werden in die Playoffs übernommen.

56.05

Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Qualifikationswettbewerbs. Sie werden nicht in die Endrunde übernommen.

56.06

Verwarnungen aus Spielen der Endrunde, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen nach der Gruppenphase. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.

56.07

Einzelne Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.

56.08

Rotsperren werden immer in das nächste Spiel bzw. den nächsten UEFA- bzw. FIFA-Futsal-Frauen-Nationalmannschaftswettbewerb übernommen.