Artikel 57 Protest und Berufung - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
57.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Disziplinarinstanzen sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei ausnahmsweise folgende Fristen für alle Spiele gelten:

  1. ein Protest sowie der Nachweis der Zahlung der Protestgebühr müssen innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der Kanzlei der UEFA eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Disziplinarinstanzen muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.