Artikel 58 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Frauen-Futsal-EM

Reglement der UEFA-Frauen-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Frauen-Futsal-EM
ft:locale
de-DE
Edition
$FullSeasonYears$
Enforcement Date
15 September 2025
58.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

58.02

Die UEFA-Administration entscheidet über Streitfälle betreffend die Abrechnungen der teilnehmenden Verbände. Solche Entscheide sind endgültig.