Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde werden zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband vertraglich geregelt.
Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband übernimmt:
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die Reisespesen seiner Delegation zum und vom Turnierspielort;
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alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;
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die für zusätzliche Aufenthaltstage anfallenden Kosten.
Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spielerinnen und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spielerinnen und 7 Mannschaftsoffizielle). Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft oder am Tag nach Turnierende für die Finalisten.
Jeder Verband erhält von der UEFA für die Endrunde einen Beitrag in Höhe von EUR 10 000 an die internationalen Reisekosten.