Artikel 13 Gruppenbildung – Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
3 May 2024
13.01

Mit Ausnahme der Mannschaft des Endrundenausrichters nehmen alle angemeldeten Mannschaften an der Auslosung der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs teil, die von der UEFA-Administration nach Abschluss der UEFA Nations League 2022/23 organisiert wird, um die Teams in zehn Fünfer- bzw. Sechsergruppen zu losen.

13.02

Für die Auslosung der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Mannschaften werden gemäß der Gesamttabelle der UEFA Nations League 2022/23 (vgl. Reglement der UEFA Nations League) gesetzt.

  2. Die für die Endphase der UEFA Nations League qualifizierten Mannschaften werden in Fünfergruppen gelost.

  3. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das UEFA-Exekutivkomitee können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.