Artikel 18 Gruppenbildung – Gruppenphase der Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
18.01

Die folgenden 24 Mannschaften nehmen an der Endrunde teil:

  1. die 20 Mannschaften, die sich direkt über die Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs qualifizieren;

  2. die drei Mannschaften, die sich über die Playoffs qualifizieren;

  3. die Mannschaft des Endrundenausrichters, Deutschland.

18.02

Es wird eine Auslosung vorgenommen, um die 24 Mannschaften gemäß der nachfolgenden Tabelle in sechs Vierergruppen zu losen. Die drei Mannschaften, die sich über die Playoffs qualifiziert haben, werden für die Auslosung als Playoff-Sieger A bis C bezeichnet.

Gruppe A

Gruppe B

Gruppe C

Gruppe D

Gruppe E

Gruppe F

A1

B1

C1

D1

E1

F1

A2

B2

C2

D2

E2

F2

A3

B3

C3

D3

E3

F3

A4

B4

C4

D4

E4

F4

18.03

Für die Auslosung der Endrunde gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Teams werden in Übereinstimmung mit der Schlussrangliste der European Qualifiers (vgl. Artikel 23) gesetzt.

  2. Der Mannschaft des Endrundenausrichters, Deutschland, wird für die Erstellung des Spielplans die Position A1 zugewiesen.

  3. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das UEFA-Exekutivkomitee können zusätzliche Grundsätze angewandt werden.