Artikel 26 Spielorte und Anstoßzeiten - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
26.01

Bis zum 10. November 2022 müssen die Verbände der UEFA-Administration eine aktualisierte Liste mit den für die European Qualifiers 2022-24 vorgeschlagenen Stadien zur vorläufigen Genehmigung einreichen.

26.02

Der Ausrichterverband bestimmt auf der Grundlage der Liste der vorgeschlagenen Stadien den Spielort für jedes Spiel und teilt diesen der UEFA-Administration spätestens 120 Tage vor dem jeweiligen Spiel mit.

26.03

Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf der Spielort für ein Spiel nicht weiter als 90 Bus-Fahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein.

26.04

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Tagen ab dessen Bestätigung durch die UEFA mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft einen endgültigen Entscheid und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

26.05

Es gelten folgende Anstoßzeiten:

Donnerstag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Freitag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Samstag

15.00 Uhr (MEZ)

18.00 Uhr (MEZ)

20.45 Uhr (MEZ)

Sonntag

15.00 Uhr (MEZ)

18.00 Uhr (MEZ)

20.45 Uhr (MEZ)

Montag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Dienstag

---

20.45 Uhr (MEZ)

26.06

Spiele des letzten Spieltages innerhalb einer Gruppe müssen grundsätzlich gleichzeitig ausgetragen werden.

26.07

Die UEFA-Administration ist berechtigt, die oben aufgeführten Anstoßzeiten zu ändern.