Artikel 28 Änderungen am Spielplan - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
28.01

Ergeben sich Zweifel darüber, ob ein Spiel wie geplant stattfinden kann, muss der betreffende Verband die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Diese entscheidet, ob das Spiel wie geplant durchgeführt wird oder ob Änderungen betreffend Spielort, Termin oder Anstoßzeit vorzunehmen sind. Ein solcher Entscheid der UEFA-Administration ist endgültig.

28.02

Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein Spiel nicht beginnen kann bzw. ein begonnenes Spiel abgebrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.

28.03

Wenn eine der beiden Mannschaften weniger als sieben Spieler zählt, wird das Spiel nicht ausgetragen bzw. abgebrochen.

28.04

In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.