Artikel 40 Mannschaftshotels und Trainingszentren – Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
40.01

Für die Endrunde stellt die UEFA-Administration jedem Verband eine Reihe vorausgewählter Mannschaftsquartiere bereit, die jeweils aus einem Mannschaftshotel und einem Trainingszentrum bestehen. Wählt ein Verband ein anderes Trainingszentrum, hat er die vollständige Einhaltung des vorliegenden Reglements zu gewährleisten und alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

40.02

Die UEFA wählt in jeder Austragungsstadt Mannschaftstransferhotels und Transfertrainingszentren aus, nimmt diese unter Vertrag und teilt sie den Mannschaften auf der Grundlage des Spielplans in Übereinstimmung mit Absatz 27.03 und Absatz 63.04 zur Verwendung zu.

40.03

Verbände, die sich für ein Mannschaftsquartier in der Region entscheiden, in der die meisten ihrer Gruppenspiele stattfinden, erhalten Priorität bei der Auswahl des Mannschaftsquartiers.

40.04

Alle während der Endrunde von Verbänden genutzten Trainingszentren gelten ab fünf Tagen vor dem Eröffnungsspiel als offizielle Trainingsplätze. Die UEFA-Administration wird spezifische Richtlinien für die Verwendung sämtlicher ausgewählter Mannschaftsquartiere sowie der zugeteilten Transferhotels und -trainingszentren herausgeben.