Artikel 42 Eintrittskarten – Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
42.01

Die UEFA regelt sämtliche Angelegenheiten betreffend die Zuteilung, den Verkauf und die Vergabe von Eintrittskarten für Spiele der Endrunde (sei es einzeln oder als Teil eines Pakets), einschließlich Kontingente, Herstellung, Preispolitik, Vergabeverfahren sowie Verkaufsbedingungen und -kanäle. Die Pflichten der Ausrichterverbände hinsichtlich Ticketing-Angelegenheiten sind in der Ausrichtervereinbarung mit der UEFA festgelegt.

42.02

Sämtliche Verträge und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich Eintrittskarten und Hospitality, die von der UEFA ausgestellt werden, müssen von den teilnehmenden Verbänden eingehalten werden. Die teilnehmenden Verbände müssen der UEFA die notwendige Unterstützung zukommen lassen, um die Einhaltung solcher Verträge und/oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Falle von Verstößen auf dem Gebiet eines bestimmten teilnehmenden Verbands und/oder unter Beteiligung von Fans oder Partnern des betreffenden Verbands zu gewährleisten.

42.03

Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband kann Frei- und Kaufkarten für die Spiele der eigenen Mannschaft anfordern. Die UEFA bestimmt unter Berücksichtigung von Sicherheitsfragen, einschließlich der Möglichkeit der Trennung von Fans im Stadion, die Anzahl der jedem teilnehmenden Verband zuzuteilenden Eintrittskarten.

42.04

Die teilnehmenden Verbände bezahlen die Kaufkarten nicht vor der Endrunde, sondern diese werden dem Konto des jeweiligen Verbands bei der UEFA belastet.