Artikel 53 UEFA-Rechtspflegeordnung - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
3 May 2024
53.01

Die Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung gelten für sämtliche disziplinarischen Verfehlungen durch Verbände, Offizielle, Mitglieder oder Personen, die im Auftrag eines Verbands beim Spiel eine Funktion ausüben, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes bestimmt.