Artikel 54 Gelbe und rote Karten - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
54.01

Grundsätzlich ist ein des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verwiesener Spieler oder Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

54.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. im Qualifikationswettbewerb werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach drei Verwarnungen sowie nach der fünften und jeder weiteren Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. in der Endrunde werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach zwei Verwarnungen sowie nach der vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

54.03

Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen mit Ende der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs. Sie werden weder in die Playoffs noch in die Endrunde übernommen.

54.04

Verwarnungen aus Playoff-Spielen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen mit Ende der Playoffs. Sie werden nicht in die Endrunde übernommen.

54.05

Unverbüßte Gelbsperren aus der Gruppenphase oder den Playoffs verfallen mit Ende des Qualifikationswettbewerbs. Sie werden nicht in die Endrunde übernommen.

54.06

Verwarnungen aus Spielen der Endrunde, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen mit Ende des Viertelfinales. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.

54.07

Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der Endrunde verfallen mit Ende des Wettbewerbs.