Artikel 55 Protest und Berufung - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
3 May 2024
55.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei für die Endrunde ausnahmsweise folgende Fristen gelten:

  1. ein Protest muss innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.