Artikel 57 Farben - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
57.01

Grundsätzlich hat die Heimmannschaft Vorrang bei der Wahl ihrer per Genehmigungsformular für die Spielkleidung angegebenen Spielkleidung. Um die Mannschaften auf dem Spielfeld eindeutig unterscheiden zu können, dürfen diese Elemente ihrer Haupt- und Ersatzspielkleidung kombinieren. Die Spielkleidung der Feldspieler wird vor der Spielkleidung der Torhüter ausgewählt. Die UEFA-Administration informiert vor jedem Spiel schriftlich über den Entscheid betreffend die Spielkleidungen.

57.02

Falls am Spieltag die Farben der beiden Mannschaften nach Meinung des Schiedsrichters oder der UEFA-Administration zu Verwechslungen führen könnten, müssen sie geändert werden. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen. Solche Entscheide der UEFA-Administration in Absprache mit dem Schiedsrichter sind endgültig.