Artikel 60 Andere Mannschaftsausrüstung - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
3 May 2024
60.01

Die UEFA-Administration stellt den Verbänden Spezialausrüstung zur Verfügung und gibt Richtlinien für deren Verwendung bei Spielen heraus.

60.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

60.03

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel im Stadion und des Aufwärmens von Ersatzspielern während des Spiels nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.