Artikel 62 Finanzielle Grundsätze – Qualifikationswettbewerb - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
62.01

Vorbehaltlich der finanziellen Bestimmungen des Kommerziellen Reglement für die European Qualifiers, die UEFA Nations League und Freundschaftsländerspiele 2022/28 behält der jeweilige Ausrichterverband eines Qualifikationsspiels seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).

62.02

Für die Spiele des Qualifikationswettbewerbs übernimmt der Ausrichterverband die Aufenthaltskosten des Schiedsrichterteams sowie dessen Transportkosten auf dem Verbandsgebiet. Die UEFA trägt die internationalen Reisekosten sowie die Tagesentschädigungen des Schiedsrichterteams.

62.03

Sofern die betreffenden Verbände nichts anderes vereinbaren und sofern in diesem Reglement nicht anders festgelegt, tragen die Gastverbände ihre Reise- und Aufenthaltskosten.