Artikel 68 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels – Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
68.01

Beide Mannschaften müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien mindestens während 15 Minuten gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan zugänglich machen. Diese beiden offiziellen Trainingseinheiten sind von den beiden Mannschaften und der UEFA so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Unter Vorbehalt von Absatz 39.03 finden die offiziellen Trainingseinheiten in dem Stadion statt, in dem das Spiel stattfindet, sofern mit der UEFA im Voraus nichts anderes vereinbart wurde. Jede Mannschaft kann selbst entscheiden, ob die gesamte Trainingseinheit oder nur die ersten 15 Minuten für die Medien zugänglich sind. Entscheidet eine Mannschaft, dass ihre Trainingseinheit nur für die mindestens vorgesehenen 15 Minuten zugänglich ist, und möchte das Team der offiziellen Verbandsplattform an der gesamten Trainingseinheit teilnehmen, müssen den Kameras (i) des Host Broadcasters und (ii) des wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabers jedes am Spiel teilnehmenden Verbands dieselbe Möglichkeit eingeräumt werden. Die Mannschaften dürfen den geschlossenen Teil ihrer Trainingseinheit zu technischen Analysezwecken filmen, ohne den Broadcastern Zugang einräumen zu müssen. Solches Filmmaterial darf vom Verband weder veröffentlicht noch Medienvertretern verteilt werden. Erlaubt eine Mannschaft ihrem eigenen Fotografen, der gesamten Trainingseinheit (von der nur 15 Minuten für die Medien zugänglich sind) beizuwohnen, so muss der Verband der UEFA auf Anfrage Bilder zur Verfügung stellen, welche die UEFA anschließend an die internationalen Medien weitergibt. Beginnt eine Trainingseinheit früher als geplant, gelten die 15 Minuten gemäß vereinbartem Zeitplan. Beabsichtigt eine Mannschaft, am Vortag des Spiels keine Trainingseinheit abzuhalten, gilt die Trainingseinheit zwei Tage vor dem Spiel als offizielle Trainingseinheit vor dem Spiel und ist entsprechend den Medien zugänglich zu machen. Die UEFA ist darüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.

68.02

Am Vortag jedes Spiels muss jede Mannschaft eine Medienkonferenz im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten. Bei jeder Medienkonferenz vor dem Spiel müssen der Cheftrainer und mindestens ein Spieler anwesend sein. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verband die Möglichkeit, ihn bei der Medienkonferenz vor dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Die Medienkonferenzen sind von der UEFA und den teilnehmenden Mannschaften so abzustimmen, dass Überschneidungen vermieden und Redaktionsschlüsse eingehalten werden können. Die von der UEFA festgelegten Zeiten sind grundsätzlich einzuhalten. Kommt keine Einigung zustande, ist die Entscheidung der UEFA endgültig. Bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen sind die von der UEFA zur Verfügung gestellten Stellwände zu verwenden.

68.03

Am Tag vor jedem Spiel muss jede Mannschaft ihren Cheftrainer und mindestens einen Spieler für Interviews mit dem Host Broadcaster und den Inhabern von audiovisuellen Live-Senderechten aus ihrem eigenen Land und dem Land der gegnerischen Mannschaft zur Verfügung stellen; dabei gilt die folgende Mindestanzahl Interviews pro Wettbewerbsrunde:

  • Gruppenphase und Achtelfinale: mindestens acht Interviews pro Mannschaft

  • Viertelfinale: mindestens zehn Interviews pro Mannschaft

  • Halbfinale: mindestens zwölf Interviews pro Mannschaft

  • Finale: mindestens 14 Interviews pro Mannschaft

Sollte die Mindestzahl Interviews nicht erreicht werden, nachdem die oben genannten audiovisuellen Rechteinhaber ihre Interviews durchgeführt haben, erhalten andere von der UEFA bestimmte audiovisuelle Rechteinhaber die Möglichkeit für entsprechende Interviews.