Artikel 71 Unvorhergesehene Fälle - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
EURO
Edition
2022-24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2022
71.01

Über alle in diesem Reglement nicht angeführten Angelegenheiten, wie Fälle höherer Gewalt, entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, entscheidet der UEFA-Präsident oder in dessen Abwesenheit der UEFA-Generalsekretär. Solche Entscheide sind endgültig.