Artikel 71 Unvorhergesehene Fälle - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2022-24
Enforcement Date
3 May 2024
71.01

Über alle in diesem Reglement nicht angeführten Angelegenheiten, wie Fälle höherer Gewalt, entscheidet der UEFA-Dringlichkeitsausschuss. Sollte dies aus Zeitgründen nicht möglich sein, entscheidet der UEFA-Präsident oder in dessen Abwesenheit der UEFA-Generalsekretär. Solche Entscheide sind endgültig.